Zelten ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Am Hartmannsgalgen liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Das 12,8 Hektar große Schutzgebiet, das seit 1988 besteht, befindet sich südwestlich der Ortsgemeinde Dorsheim. Geschützt werden die Kiesgrube mit ihren Wasser- und Flachwasserzonen sowie Steilflächen als Lebensraum seltener und gefährdeter wildwachsender Pflanzen, Pflanzengesellschaften und wildlebender Tierarten. Zudem dient das Gebiet wissenschaftlichen Zwecken.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Bad Kreuznach |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-217 |
| Fläche | 13,35ha |
| Gründungsjahr | 1988 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5d4f6560-3b01-4b83-91d4-4734d870c1b4 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.