Betreten abseits der Wege ist verboten.
Naturschutzgebiet Am Gödelsteiner Hang schützt wertvolle Kalkmagerrasen, extensive Grünflächen, standorttypische Gehölze und Hecken. Es ist ein Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten im Zweibrücker Hügelland, bewahrt seine Eigenart und Schönheit.
Das Naturschutzgebiet Am Gödelsteiner Hang in Rheinland-Pfalz dient der Erhaltung und Entwicklung vielfältiger Lebensräume. Hierzu zählen seltene Kalkmagerrasen, extensiv genutzte Grünlandbereiche sowie standorttypische Gehölze, Hecken und Waldrandzonen. Diese Biotope sind von großer Bedeutung für den Artenschutz. Sie bieten wichtigen Lebensraum für eine Vielzahl typischer, seltener und teils bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Das Gebiet ist ein Kernbereich des vernetzten Biotopsystems der Kalkmagerrasen im Zweibrücker Hügelland. Seine besondere Eigenart, Schönheit und wissenschaftliche Bedeutung machen es zu einem unverzichtbaren Teil der Naturlandschaft, der für zukünftige Generationen bewahrt wird.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südwestpfalz |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-210 |
| Fläche | 43,23ha |
| Gründungsjahr | 2003 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 8255dccf-6baa-4f00-8db1-65ee4438073a |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.