Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet "Am Dimberg bei Steinperf" liegt westlich des Dimberges auf bis zu 515 Metern Höhe und gehört zu den Bottenhorner Hochflächen im Gladenbacher Bergland. Es setzt sich aus Teilen des oberen Perftales mit feuchten Auenwiesen, offenen Bergkuppen und –hängen mit kleinflächigen Quellaustritten sowie trockenen, mageren Weiden (Huten) zusammen, welche historisch bis in die 1960er Jahre als Gemeindeweiden genutzt wurden. Wertvolle Hinterlassenschaften der langjährigen Beweidung sind gut erhaltene Magerrasengesellschaften mit Restflächen des stark bedrohten Borstgrasrasens. Ergänzt wird das Naturschutzgebiet von einem ehemaligen offengelassenen Diabas-Steinbruch der mit Grundwasser gefüllt ist. Die vielfältigen Biotope "Am Dimberg bei Steinperf" bilden in ihrer Gesamtheit einen abwechslungsreichen Lebensraum für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Hier gedeihen neben zahlreichen anderen botanischen Schätzen beispielsweise streng geschützte Orchideen, das seltene Katzenpfötchen und der Deutscher Ginster. Angezogen von den bunten Wiesen kommt hier eine überdurchschnittlich vielfältige Schmetterlingslebensgemeinschaft vor. Auch einige seltene Heuschreckenarten finden hier einen Lebensraum.
| Ort | Deutschland - Hessen - Marburg-Biedenkopf |
| Fläche | 48,94ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | e44fbc7f-ac2c-434a-bd92-42431b090ce9 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. Dezember 1985