Am Bilstein bei Breungeshain und Busenborn

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet „Am Bilstein bei Breungeshain und Busenborn“ besteht aus zwei Teilgebieten nördlich und südlich des Bilsteins, einem Berg im Hohen Vogelsberg. Das nördliche Teilgebiet umfasst einen besonderen Wald-Magerasen-Komplex. Hier gedeiht ein herausragender Basaltmagerasen. Auf dem kargen, flachgründigen Boden treten zahlreiche botanische Raritäten auf, die sich an solche besonderen Standorte angepasst haben, wie beispielsweise die Heilpflanze Arnika. In vielen Bereichen tritt das Untergrundgestein als Felsblöcke an die Oberfläche und schafft damit wertvolle Siedlungsflächen für seltene Moose und Flechten. Der Offenlandlebensraum ist geprägt durch die langjährige Beweidung des Grünlandes bis in die 1960er Jahre. Nach Aufgabe der Nutzung wurde das Gebiet zunehmend von Gehölzen erobert und verlor an ökologischem Wert. In den 1990er Jahre wurde die Nutzung wieder aufgenommen und ist mit der Unterschutzstellung nun langfristig gesichert. Westlich schließt sich an das Offenland ein naturnaher Buchen-Mischwald an, welcher sich durch sein hohes Alter und den Anteil an Totholz als wertvoller Lebensraum zahlreicher höhlenbewohnender Vögel und Fledermäuse sowie vieler Insekten auszeichnet. Die Schutzwürdigkeit des südlichen Teilbereichs geht von den bemerkenswert ausgebildeten verwitterten Blockfelsformationen, sogenannten Blockschutthalden, aus.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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