Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 1. September verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000025 |
| Fläche | 49,39ha |
| Gründungsjahr | 1974 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 937b5647-b8ff-460d-b708-9e6b84b848a7 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 1. März bis zum 1. September verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist weiter verboten: die Fischerei auszuüben, ausgenommen die Befischung durch den Grundeigentümer unter Ausschluß der Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
30. Dezember 1974