Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Februar bis zum 31. Mai verboten.
Insbesondere ist verboten: die Grundstücke östlich des FW Parz. 2990 einschließlich der Wege Parz. 2883, 2891 und 2904 in der Zeit vom 1. Februar bis 3 1. Mai zu betreten.