Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das NSG enthält einen Ausschnitt des Südharzer Zechsteingürtels mit typischer Verkarstung sowie Vegetationskomplexen mit einzigartiger Pflanzen- und Tierwelt. Schutzzweck ist eine weitestgehend störungsfreie Entwicklung der Vegetation sowie die Erhaltung lichter Waldstrukturen auf Teilflächen. So wechseln z. B. verschiedene Buchenwaldgesellschaften mit Heiden und Trocken- und Halbtrockenrasen ab. Das NSG ist Lebensraum der Wildkatze und gehört mit seinen Höhlen und Stollen zu den bedeutendsten Winterquartieren für Fledermäuse.
| Ort | Deutschland - Thüringen - Nordhausen |
| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-003-alter-stolberg |
| Fläche | 6,22km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | dc697e63-c0ae-4055-af42-1b984252d126 |
| Name und Abteilung |
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz – Obere Naturschutzbehörde
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| Webseite | https://tlubn.thueringen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Göschwitzer Straße 41
07745 Jena Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz