Alter Steinbruch Liekwegen

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Am Nordhang des Bückeberges wurde im Sandstein des Oberen Jura ein Steinbruch betrieben. Der Abbau wurde 2003 beendet und das Gebiet des ehemaligen Abbaus durch den Landkreis Schaumburg mit Mitteln der EU erworben. Das Gebiet ist ein bedeutender Lebensraum für seltene, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Pionierarten von Amphibien, deren Erhaltung und Ausbreitung durch Unterschutzstellung und gezielte Pflegemaßnahmen gesichert und gefördert werden soll. Zum Naturschutzgebiet gehören neben einem ehemaligen Steinbruch mit Steilwänden, Geröllhalden, offene Sohlflächen, Abraumhalden, großen Steinblöcken und flachen Kleingewässern auch bewaldete Randbereiche. Auf den ungenutzten Flächen der Grubensohlen und Halden hat eine spontane Vegetationsentwicklung eingesetzt. Das geologische Profil der Steinbruchwand ist aufgrund des Aufschlusses der Schichten des Oberen Jura Sandsteins und der Kohleflöze von besonderer geowissenschaftlicher Bedeutung. Als einer der am weitesten nördlich vorgeschobenen Standorte des Biotoptyps „Antropogene Felsflur auf basenarmen Silikatgestein (RGA)“ erhält das Gebiet zusätzliche Bedeutung für den Naturschutz. Ziel ist es, das Naturschutzgebiet in seiner Bedeutung als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Pionierarten, zu erhalten und durch geeignete Pflegemaßnahmen zu entwickeln. Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des kleinräumigen Mosaiks von unterschiedlich strukturierten Lebensräumen wie offene Rohbodenflächen, Stillgewässer, wassergefüllte Senken, südexponierte, gehölzfreie Felswände, Stolleneingänge und bewachsene Böschungen sowie sonstige Flächen, die unterschiedliche Stadien der Vegetationsentwicklung aufweisen. Dies soll insbesondere erzielt werden durch gezielte Gehölzentnahmen, dem Abschieben von Oberboden und der Schaffung von Kleingewässern auch mittels Bagger und Radlader sowie Beweidung.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

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