Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen |
| Webseite | https://www.naturpark-ammergauer-alpen.de/ |
| Fläche | 57,76ha |
| Gründungsjahr | 1973 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fa65e40e-fdf1-43a8-ba2e-8491db5fcda8 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Ammergauer Alpen
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| Webseite | https://www.ammergauer-alpen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dorfstr. 3
82487 Oberammergau Deutschland |
Habitat
Flora
Fauna
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Oberste Naturschutzbehörde - 10. Juli 1973