Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Alteberg und Sauernberg“ umfasst eine von Wiesentälern durchzogene Hügellandschaft, die im Dill-Bergland am Osthang des Westerwalds liegt. Im Süden erstreckt sich vom Ost- zum Westrand des Naturschutzgebietes das Reisterbachtal mit seinen artenreichen Auenwiesen. Die Wiesentäler des Lützeln- und Holzernbaches werden von Norden nach Süden durch drei Berge aus Diabas-Gestein mit felsigen, offenen Kuppen und steilen bewaldeten Hängen voneinander getrennt. Im Osten liegt der Alteberg, mittig der Sauernberg und westlich das Winkelköpfchen. Die Kuppen aller drei Erhöhungen dienten historisch als Gemeindeweiden (Huteweiden), auf die ortansässige Bauern ihre Ziegen, Schafen und Rindern trieben. Die Beweidung hinterließ hier seltene Magerrasen mit eingestreuten Hecken, Wachholderbeständen und solitären, alten Eichen und Buchen. Hier gedeihen zahlreiche seltene und streng geschützte Pflanzenarten, die sich an diese kargen, trockenen Standorte besonders gut angepasst haben, wie beispielsweise die Heilpflanze Arnika und das Katzenpfötchen. Darüber hinaus bietet die strukturreiche Halboffenlandschaft auch einer vielfältigen Tierwelt optimalen Lebensraum. So brüten beispielsweise die gefährdeten Vogelarten Raubwürger und Heidelerche im Naturschutzgebiet. Die arten- und blütenreichen Wiesen sowie die trockenen, warmen Bergkuppen sind darüber hinaus Lebensraum für 50 Schmetterlings- und 22 Heuschreckenarten mit vielen seltenen und gefährdeten Vertretern.
| Ort | Deutschland - Hessen - Lahn-Dill-Kreis |
| Fläche | 40,31ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 86e3057b-78f0-40b3-94e7-3db08af65abe |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
19. November 1993