Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Alte Elde bei Kuppentin schützt einen naturnahen Altlauf der Elde. Es beherbergt eine artenreiche Fischfauna, wertvolle Feuchtwiesen und naturnahe Wälder, die vielfältige Lebensräume bieten. Zugang von öffentlichen Wegen möglich.
Das Naturschutzgebiet "Alte Elde bei Kuppentin" in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt einen naturnahen Altlauf der Elde. Dieses Gebiet ist von großer Bedeutung für seine artenreiche Fischfauna, die hier einen vielfältigen Lebensraum findet. Angrenzende Feuchtwiesen und natürliche Wälder ergänzen den ökologischen Wert des Schutzgebietes maßgeblich. Diese abwechslungsreichen Landschaften bilden ein Mosaik aus unterschiedlichen Biotopen, das eine breite Palette an Pflanzen und Tieren beherbergt und unterstützt. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich auf den Erhalt dieses einzigartigen Flussökosystems, seiner spezifischen Flora und Fauna sowie der charakteristischen Feuchtwiesen- und Waldlandschaften. Teilweise ist eine Einsichtnahme in dieses wertvolle Naturgebiet von öffentlichen Wegen aus möglich, etwa an der Bobziner Schleuse.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 3,17km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b8ba61b8-1cd4-4917-84fc-b3b1168d5df9 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
20. November 1995