Betreten des Gebietes ist vom 1. April bis zum 15. Juli verboten.
Das Schutzgebiet Altaulüsse ist für den Schutz von Wiesenbrütern eingerichtet. Ziel ist es, ein ungestörtes Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtsbiotop der wiesenbrütenden und vom Aussterben bedrohten Vogelarten zu erhalten. Betreten des Gebietes ist verboten vom 01. April bis 15. Juli
| Ort | Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen |
| Fläche | 48,34ha |
| DtP ID | 515e918f-4fdd-4f08-b39e-24e0d34397f3 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Ammergauer Alpen
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| Webseite | https://www.ammergauer-alpen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Dorfstr. 3
82487 Oberammergau Deutschland |
Fauna
Fauna
Betreten des Gebietes ist vom 1. April bis zum 15. Juli verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Untere Naturschutzbehörde - 16. April 2020