Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen befindet sich in dem artenreichsten Gebirge Deutschlands und ist eines der größten Naturschutzgebiete des Landes. Für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten bieten die hohen Berglagen ein letztes Refugium.
| Ort | Deutschland - Bayern - Oberallgäu |
| Fläche | 207,76km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9ac08524-90bf-4b70-b7ae-3b74e58e524c |
| Name und Abteilung |
Regierung von Schwaben
Alpinium - Zentrum Naturerlebnis Alpin |
| Webseite | https://www.alpinium.bayern.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Am Scheid 5
87538 Obermaiselstein Deutschland |
Fauna
Flora
Fauna
Fauna
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
In felsigen oder felsnahen Bereichen ist das biwakieren erlaubt.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Ausnahme: in bewohnten Bereichen.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Außerhalb des umfriedeten Besitztums in Eigenbedarfsmengen / Handstrauß erlaubt - unter Beachtung der Regeln für besonders geschützte Arten
Pilze sammeln ist verboten.
außerhalb des umfriedeten Besitztums in geringen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Ausnahme: in bewohnten Bereichen.
Regierung von Schwaben - 16. Januar 1992