Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Schleswig-Holstein - Rendsburg-Eckernförde |
| Fläche | 6,21km² |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | a6f1b8c2-bf48-445b-a4c3-9f59bb57f428 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Westensee – Obere Eider e.V.
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| Webseite | https://nwoe.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Klein-Nordseer-Str. 5a
24242 Felde Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen bei Eis erlaubt.
Erlaubt ist das Eislaufen auf dem Ahrensee und Westensee von den öffentlich zugänglichen Uferabschnitten aus.
Wassersport ist verboten.
Freie Durchfahrt auf dem Durchfluss der Eider durch den Westensee. Befahren des übrigen Westensees nur mit Berechtigungsschein des Ruder- und Segelverein Westensee e.V. (RSVW).
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Freie Durchfahrt auf dem Durchfluss der Eider durch den Westensee. Befahren des übrigen Westensees nur mit Berechtigungsschein des Ruder- und Segelverein Westensee e.V. (RSVW).
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Berechtigungsschein über den Landesfischeiverband.
Baden ist nur an öffentlichen Badestellen erlaubt.
erlaubt ist das das Baden auf eigene Gefahr im Westensee an in der Öffentlichkeit gekennzeichneten Badestellen oder von genehmigten Boots- und Badestegen aus. Im Ahrensee von dem von der unteren Landschaftspflegebehörde festgelegten und in der Örtlichkeit gekennzeichneten Badeplatz aus.
22. Dezember 1989