Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Ahbachtal in der Vulkaneifel bewahrt das malerische Ahbachtal, den beeindruckenden Dreimühlen-Wasserfall und die historische Burgruine Dreimühlen. Ein Ort von besonderer Natur und kultureller Bedeutung.
Das Ahbachtal ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, eingebettet in die reizvolle Vulkaneifel. Dieses Schutzgebiet bewahrt eine einzigartige Naturlandschaft, die sich um den Ahbach, einen wichtigen Nebenfluss der Ahr, gruppiert. Hauptzweck ist der Erhalt des charakteristischen Ökosystems des Tals, einschließlich seiner vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt, sowie die Bewahrung der geologischen Besonderheiten, die die Eifel auszeichnen. Ein markantes Highlight innerhalb des Reservats ist der beeindruckende Dreimühlen-Wasserfall, ein Naturschauspiel, das durch die vulkanische Vergangenheit der Region geformt wurde. Darüber hinaus beherbergt das Ahbachtal die historische Burgruine Dreimühlen, Überreste einer kleinen Höhenburg. Diese kulturellen Zeugnisse, zusammen mit der lebendigen Natur, bieten Einblicke in die erdgeschichtlichen Kräfte und die menschliche Geschichte der Eifel. Der Schutz stellt die dauerhafte Schönheit und ökologische Unversehrtheit dieses besonderen Ortes für kommende Generationen sicher.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Vulkaneifel |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-036 |
| Fläche | 57,75ha |
| Gründungsjahr | 1955 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 43f769f9-46b1-468b-9d20-746327d01bd2 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.