Aartalsperre bei Mudersbach

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Zweck der Unterschutzstellung der „Aartalsperre bei Mudersbach“ war die Erhaltung und Entwicklung artenreicher, insbesondere feuchtgebietsgebundener Lebensgemeinschaften unter Berücksichtigung des Baus der Talsperre zum Zweck des Hochwasserschutzes und der Naherholung. Das Naturschutzgebiet umfasst die Wasserfläche der Vorsperre mit kleinen eingestreuten Inseln und die westlich an das Gewässer angrenzenden Ufer- und Grünlandflächen. Das Naturschutzgebiet zählt hessenweit zu den bedeutendsten Lebensstätten für Vögel die an Gewässer und Grünland gebunden sind. Seit der Gebietsausweisung konnten 240 Vogelarten beobachtet werden. Hier brüten neben zahlreichen Wasservögeln auch seltene Wiesenbrüter. Im Frühjahr und Herbst ist das Gebiet außerdem bedeutsamer Rastplatz für eine beeindruckende Vielzahl von Zugvögeln, die hier Kraft für ihren Weiterflug in die Sommer- und Winterquartiere tanken. Unter diesen Vögeln sind rund 40 Schwimmvogel-, 46 Watvogel- und Möwenarten.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen einschließlich Fahrräder mit Hilfsmotor auf dem Flurstück 176, Flur 2, Gemarkung Ahrdt, Gemeinde Hohenahr, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Aartalsperre bei Mudersbach § 4.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

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Tauchen ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Baden ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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