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na vyhrazených cestách od 16. listopadu do 14. července.
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na cestách a stezkách od 15. července do 15. listopadu.
Vom 15. Juli bis 15. November jeden Jahres dürfen neben den markierten Wanderwegen auch die in der Verordnung über die Einschränkung des Betretungsrechts im Nationalpark Bayerischer Wald definierten sonstigen Wege und Steige, das sind nicht mehr markierte Wege, sowie der Grenzsteig begangen werden.